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Belgische konsolidierte Rechtsvorschriften

Belgische Rechtsvorschriften“ ist eine Suchschnittstelle, die zwei Datenbanken durchsucht, „Gesetzgebungsindex“ und „Konsolidierte Rechtsakte“, deren Inhalt vom Dienst Justel des Belgischen Staatsblatts verwaltet wird. Die Informationen aus beiden Datenbanken werden miteinander kombiniert dargestellt.

Die angezeigten Dokumente stammen aus den konsolidierten Rechtsakten, wenn eine konsolidierte Version (± 60.000 Anfang 2008) vorliegt. Diese werden durch alle entsprechenden Daten des Gesetzgebungsindex ergänzt, insbesondere durch die Änderungsübersicht, die dank dieser Anwendung inzwischen einen Tag nach der Veröffentlichung aktualisiert ist. Liegt keine konsolidierte Version vor, handelt es sich um Dokumente aus dem Gesetzgebungsindex (± 160.000 Anfang 2008).

Der Stand eines Textes am Tag bevor er abgerufen wird, lässt sich also zumindest in Form eines Änderungshinweises anzeigen, ergänzt um einen Hyperlink zur offiziellen Version (PDF, ab Juni 1997) der am Vortag im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Änderung.

 

Gesetzgebungsindex

Überschriften aller gesetzgebenden Normen, die seit 1830 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden sind und 1984 noch in Kraft waren.

+ Angabe des Datums und der Seite der Veröffentlichung
+ Angabe etwaiger Errata
+ Liste mit Verweisen zu den Änderungstexten (Zeit: T + 1) 
 

Art des Inhalts: Gesetzgebung

Erfasster Zeitraum: Siehe oben

Vollständigkeit: Siehe oben

Art der Daten: Überschriften und Verweise
 

 

Konsolidierte Gesetzgebung

Diese Datenbank gibt Zugang:

a) zum vollständig konsolidierten Text der gesetzgebenden Normen, die seit 1830 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurden (ohne Beschränkung für die ab Juni 1994 veröffentlichten)
b) zu den gesetzgebenden Normen aller Gebiete aus der Zeit vor Juli 1994, mit Ausnahme des Steuer- und Verwaltungsrechts, und unter der Bedingung, dass sie im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurden
c) zu den (im Belgischen Staatsblatt) veröffentlichten Übersetzungen der Texte der Gemeinschaften und Regionen.


Hinweise:

  • Das Verwaltungsrecht aus der Zeit vor 1994 wird nach und nach eingegeben, und zwar abhängig von der Verfügbarkeit entsprechend qualifizierten Personals.
  • Der vollständige Text wird innerhalb eines Zeitraums von 3 bis 5 Monaten konsolidiert.


Art des Inhalts: Gesetzgebung

Vollständigkeit: Siehe oben

Behandelter Zeitraum: Siehe oben

Art der Daten: Volltext

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